Oktober 2012
Unzählige Sparer und Trader würden in Deutschland Traum-Renditen erzielen, wenn da nicht die verhasste Steuer wäre. Aber es hilft nichts: Jeder, der hierzulande Gewinne in Form von Kapitalerträgen erzielt, muss dafür Steuern entrichten – und dabei ist es völlig egal, aus welcher Form der Kapitalanlage diese Gewinne stammen.
Wie verhält es sich also mit der Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit CFDs?
Dazu muss man erst einmal wissen, dass die Besteuerung von Kapitalanlagen allgemein zum 1. Januar 2009 grundlegend geändert wurde. Die neue Abgeltungssteuer löste zu diesem Zeitpunkt eine Vielzahl von anderen Steuerarten ab, bzw. fasste diese in einer neuen zusammen.
Doch werfen wir zunächst noch einen Blick zurück: Bis zum besagten Termin galt für CFDs die so genannte Termingeschäft-Besteuerung, welche im Einkommensteuergesetz unter § 23 Abs. 1 Nr. 4 geregelt wurde. Sie sagt aus, dass für Termingeschäfte eine Steuerpflicht besteht, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und der Beendigung des entsprechenden Rechts aus dem Termingeschäft nicht mehr als ein Jahr beträgt. Wer bei Spekulationen Verluste erleidet, der kann diese mit den Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften steuerlich verrechnen.
Nun zurück in die Gegenwart: Die angesprochene Termingeschäft-Besteuerung wurde Anfang 2009 von der neuen Abgeltungssteuer abgelöst. Der Satz dieser Steuer beträgt pauschal 25 % vom entsprechenden Gewinn, dabei können Werbekosten abgezogen werden. Hinzu kommen lediglich noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % sowie evtl. die Kirchsteuer (jeweils 8 % oder 9 %). Mit der Zahlung dieser Steuerlast sind sämtliche Ansprüche gegenüber dem Finanzamt abgegolten, daher der Name „Abgeltungssteuer“.
Die Abgeltungssteuer gilt übergreifend für alle Gewinne aus Kapitalanlagen, somit fallen separate Steuerformen für einzelne Anlageformen wie die bereits erwähnte Termingeschäft-Besteuerung seit Anfang 2009 weg. Für den Anleger ergibt sich dadurch eine echte Erleichterung, er kann seine Steuerlast wesentlich besser einschätzen und bereits im Voraus berechnen.
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